Neuerungen im Zahlungsverkehr -Verification of Payee- ab Oktober 2025
Ab dem 09.Oktober 2025 treten Neuerungen im Zahlungsverkehr -Verification of Payee- in Kraft.
Bei SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen wird der Name des Zahlungsempfängers durch die Bank überprüft.
Das bedeutet: Die bei der Überweisung angegebenen Empfängerinformationen müssen mit den bei der Bank hinterlegten Daten übereinstimmen.
Bitte beachten Sie dazu unser Schreiben VoP.
zurück zur Übersicht